Bis wann musst du kündigen?
Fristenrechner – rechnet mit dem heutigen Datum.
Richtwert nach den gesetzlichen Regeln. Maßgeblich sind dein Vertrag und der Tag, an dem die Kündigung beim Anbieter eingeht.
Die Fristen im Überblick
| Situation | Was gilt |
|---|---|
| Während der Mindestlaufzeit | Die Mindestlaufzeit darf höchstens 24 Monate betragen. Die Kündigungsfrist steht in deinem Vertrag. |
| Nach der Mindestlaufzeit | Jederzeit kündbar mit einer Frist von einem Monat. |
| Preiserhöhung oder Vertragsänderung | Sonderkündigung innerhalb von drei Monaten, nachdem du über die Änderung informiert wurdest. |
| Prepaid ohne Laufzeit | Meist jederzeit kündbar, oft direkt in App oder Kundenkonto. |
Rufnummer mitnehmen
Deine Handynummer kannst du zum neuen Anbieter mitnehmen – kostenlos. Am einfachsten: Du schließt den neuen Vertrag ab und beauftragst dort die Rufnummernmitnahme. Der neue Anbieter erledigt den Rest mit deinem alten Anbieter. Im Generator kannst du zusätzlich ankreuzen, dass du die Nummer mitnehmen möchtest – dann steht es auch in deiner Kündigung.
Sonderkündigung bei Preiserhöhung
Erhöht dein Anbieter den Preis oder ändert er die Vertragsbedingungen einseitig, darfst du ohne Kosten kündigen. Die Frist beträgt drei Monate ab dem Zeitpunkt, zu dem dich die Information über die Änderung erreicht hat. Wähle im Generator „Sonderkündigung wegen Preiserhöhung oder Vertragsänderung“ – der passende Text wird eingesetzt.
Was ins Kündigungsschreiben gehört
- dein Name und deine Anschrift
- deine Kundennummer und die Rufnummer
- der Zeitpunkt: „fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
- auf Wunsch: die Rufnummernmitnahme
- die Bitte um eine schriftliche Bestätigung
Muster: Handyvertrag kündigen
So sieht ein Kündigungsschreiben aus. Mit dem Generator oben füllst du es mit deinen Daten und bekommst ein fertiges PDF.
Kündigung verschicken: E-Mail, Fax oder Einschreiben?
Eine E-Mail reicht bei Verträgen, die ab dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden: Der Anbieter darf dann keine strengere Form als die Textform verlangen. Entscheidend ist aber, dass du beweisen kannst, dass die Kündigung rechtzeitig angekommen ist. Am sichersten sind deshalb:
- Einschreiben mit Rückschein – du bekommst die Unterschrift des Empfängers zurück.
- Fax mit Sendebericht – falls der Anbieter eine Faxnummer nennt.
- Online-Kündigung oder Kündigungsbutton – die Eingangsbestätigung kommt per E-Mail.
Heb die Bestätigung des Anbieters auf. Kommt nach zwei Wochen nichts, frag nach.
Kann man bei deinem Anbieter Verträge auf der Website abschließen, muss es dort seit dem 1. Juli 2022 auch einen Kündigungsbutton geben. Fehlt er, darfst du jederzeit ohne Frist kündigen. Die Anbieter-Seiten unten verlinken ihn, wenn wir ihn gefunden haben.
Handyvertrag kündigen – Anbieter von A bis Z
Hier findest du die Kündigungsanschrift und eine fertige Vorlage für deinen Anbieter.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist beim Handyvertrag?
Während der Mindestlaufzeit gilt die Frist aus deinem Vertrag. Ist die Mindestlaufzeit vorbei, kannst du jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Kann ich meine Handynummer mitnehmen?
Ja, und zwar kostenlos. Die Rufnummernmitnahme beauftragst du am einfachsten beim neuen Anbieter. Er kümmert sich um den Wechsel. Im Mobilfunk geht das jederzeit, auch vor Vertragsende – der alte Vertrag läuft dann bis zu seinem Ende weiter.
Kann ich bei einer Preiserhöhung sofort kündigen?
Du hast ein Sonderkündigungsrecht: Innerhalb von drei Monaten, nachdem du über die Änderung informiert wurdest, kannst du ohne Kosten kündigen. Die Kündigung wird frühestens wirksam, wenn die Änderung in Kraft tritt.
Reicht eine E-Mail für die Kündigung?
Bei Verträgen ab dem 1. Oktober 2016 reicht die Textform, also auch eine E-Mail. Viele Anbieter haben außerdem einen Kündigungsbutton auf ihrer Website. Heb in jedem Fall die Bestätigung auf.