Bis wann musst du kündigen?
Fristenrechner – rechnet mit dem heutigen Datum.
Steht im Versicherungsschein als „Hauptfälligkeit“ – meist der 1. Januar.
Richtwert nach den gesetzlichen Regeln. Maßgeblich sind dein Vertrag und der Tag, an dem die Kündigung beim Anbieter eingeht.
Die Fristen im Überblick
| Anlass | Bis wann kündigen? | Vertrag endet |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung | Spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres – meist bis 30.11. | Zum Ende des Versicherungsjahres, meist 31.12. |
| Beitragserhöhung | Innerhalb eines Monats, nachdem die Mitteilung bei dir eingegangen ist. Gilt nicht, wenn du nur nach einem Unfall zurückgestuft wurdest. | Frühestens zu dem Tag, an dem die Erhöhung gelten soll |
| Nach einem Schadensfall | Innerhalb eines Monats, nachdem der Versicherer den Schaden anerkannt (Haftpflicht) oder die Verhandlungen über die Entschädigung abgeschlossen hat (Kasko) | Sofort oder später, spätestens zum Ende des Versicherungsjahres – du entscheidest |
| Auto verkauft | Keine Kündigung nötig | Die Versicherung geht auf den Käufer über. Melde den Verkauf deinem Versicherer. |
Warum der 30. November so wichtig ist
Die meisten Kfz-Versicherungen laufen mit dem Kalenderjahr: Das Versicherungsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Nach den Versicherungsbedingungen (AKB) muss die Kündigung spätestens einen Monat vorher beim Versicherer eingegangen sein – also bis zum 30. November. Das Datum, an dem du sie abschickst, zählt nicht. Fällt der Tag auf ein Wochenende, verschiebt sich die Frist nicht.
Nicht jeder Vertrag läuft mit dem Kalenderjahr. Wann dein Versicherungsjahr endet, steht im Versicherungsschein unter „Hauptfälligkeit“ oder „Ablauf“. Der Fristenrechner oben rechnet dir den letzten Tag aus.
So wechselst du ohne Versicherungslücke
- Neuen Tarif abschließen mit Beginn am Tag nach dem Ende deines alten Vertrags, meist am 1. Januar.
- Alten Vertrag kündigen – mit dem Generator oben, rechtzeitig vor dem Stichtag.
- Schadenfreiheitsklasse mitnehmen: Deine schadenfreien Jahre gehören dir. Der neue Versicherer fragt sie in der Regel direkt beim alten ab.
- Bestätigung aufheben: Der alte Versicherer bestätigt dir das Vertragsende. Heb das Schreiben auf.
Was ins Kündigungsschreiben gehört
- dein Name und deine Anschrift – so wie im Versicherungsschein
- die Versicherungsschein-Nummer und das Kennzeichen
- der Zeitpunkt: „fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ reicht
- bei einer Sonderkündigung: der Grund, z. B. die Beitragserhöhung
- die Bitte um eine schriftliche Bestätigung
- deine Unterschrift, wenn du per Post oder Fax kündigst
Muster: Kfz-Versicherung kündigen
So sieht ein Kündigungsschreiben aus. Mit dem Generator oben füllst du es mit deinen Daten und bekommst ein fertiges PDF.
Kündigung verschicken: E-Mail, Fax oder Einschreiben?
Eine E-Mail reicht bei Verträgen, die ab dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden: Der Anbieter darf dann keine strengere Form als die Textform verlangen. Entscheidend ist aber, dass du beweisen kannst, dass die Kündigung rechtzeitig angekommen ist. Am sichersten sind deshalb:
- Einschreiben mit Rückschein – du bekommst die Unterschrift des Empfängers zurück.
- Fax mit Sendebericht – falls der Anbieter eine Faxnummer nennt.
- Online-Kündigung oder Kündigungsbutton – die Eingangsbestätigung kommt per E-Mail.
Heb die Bestätigung des Anbieters auf. Kommt nach zwei Wochen nichts, frag nach.
Für Versicherungen gilt die gesetzliche Pflicht zum Kündigungsbutton nicht. Viele Versicherer bieten trotzdem eine Online-Kündigung im Kundenportal an.
Kfz-Versicherung kündigen – Anbieter von A bis Z
Hier findest du die Kündigungsanschrift und eine fertige Vorlage für deinen Anbieter.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
Endet dein Versicherungsjahr am 31. Dezember, muss die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Läuft dein Vertrag zu einem anderen Datum ab, gilt: spätestens einen Monat vor Ablauf. Das Datum steht im Versicherungsschein.
Kann ich die Kfz-Versicherung per E-Mail kündigen?
Bei Verträgen, die ab dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, reicht die Textform – also auch eine E-Mail. Damit du den rechtzeitigen Eingang beweisen kannst, ist ein Einschreiben oder ein Fax mit Sendebericht sicherer.
Was passiert mit meiner Schadenfreiheitsklasse?
Die schadenfreien Jahre nimmst du zum neuen Versicherer mit. Der neue Versicherer fragt sie in der Regel beim bisherigen Versicherer ab. Du musst dafür nichts extra kündigen oder beantragen.
Kann ich nach einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne dass sich der Versicherungsschutz ändert, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung wird frühestens zu dem Tag wirksam, an dem die Erhöhung gelten soll. Das gilt nicht, wenn der Beitrag nur steigt, weil du nach einem Unfall im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft wurdest.
Muss ich die Versicherung kündigen, wenn ich mein Auto verkaufe?
Nein. Beim Verkauf geht die Versicherung auf den Käufer über. Du solltest den Verkauf aber deinem Versicherer melden. Der Käufer kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Kauf kündigen.