So kündigst du bei Fitness First
- Schreiben erstellen mit dem Generator oben – Anschrift und Betreff sind schon vorbereitet.
- Abschicken auf einem dieser Wege:
- Online: über die Kündigungsseite von Fitness First. Das PDF aus dem Generator hast du dann als Beleg.
- Per Einschreiben an die Anschrift oben – am besten mit Rückschein.
- Per E-Mail an service@fitnessfirst.de – das PDF anhängen.
- Bestätigung abwarten und aufheben. Kommt nach zwei Wochen nichts, frag nach.
Gut zu wissen
- Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen; maßgeblich ist der Eingang (AGB Ziff. 5).
- In der Widerrufsbelehrung nennt Fitness First als Postanschrift auch: Postfach 60 05 20, 60335 Frankfurt.
- Für übernommene Marken (z. B. smile X, InShape, ELIXIA) gelten eigene AGB – Vertragspartner im Mitgliedsvertrag prüfen.
Fristen bei Fitness First
Die erste Laufzeit beträgt meist 12 oder 24 Monate. Wie lange du vorher kündigen musst und was danach gilt, steht in deinem Mitgliedsvertrag. Viele neuere Verträge laufen nach der Mindestlaufzeit monatlich kündbar weiter; ältere verlängern sich oft um zwölf Monate. Ob das Gesetz bei Fitnessverträgen die monatliche Kündbarkeit immer verlangt, ist nicht abschließend geklärt.
Mehr dazu: Fristenrechner Fitnessstudio
Lieber zu Hause trainieren?
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Wie lautet die Kündigungsanschrift von Fitness First?
Schick deine Kündigung an: Fitness First Germany GmbH, Hanauer Landstr. 148a, 60314 Frankfurt am Main. Im Generator auf dieser Seite ist die Anschrift schon eingesetzt.
Kann ich bei Fitness First per E-Mail kündigen?
Ja. Fitness First nennt dafür die Adresse service@fitnessfirst.de. Bei Verträgen ab dem 1. Oktober 2016 reicht die Textform. Heb die Bestätigung auf – oder kündige per Einschreiben, wenn du den Eingang sicher beweisen willst.
Kann ich bei Fitness First online kündigen?
Ja, Fitness First bietet eine Kündigung auf der eigenen Website an. Die Eingangsbestätigung kommt dann per E-Mail. Den Link findest du oben bei der Anschrift.
Welche Kündigungsfrist gilt bei Fitness First?
Maßgeblich ist dein Mitgliedsvertrag. Viele neuere Verträge sind nach der Mindestlaufzeit monatlich kündbar, ältere verlängern sich oft um zwölf Monate.